Aktuelles
Gemeindeteile
Gemeinderat
Bürgerservice
Bauland
Kontakt
Impressum
 





© Gemeinde Üchtelhausen
 
Aktuelles

Zurück

Amtliche Untersuchungen bei Hausschlachtungen - Hausschlachtungsgebühr


28.07.2010

Wer als Hausstiere oder Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier zur amtlichen Schlachttieruntersuchung und zur amtlichen Fleischuntersuchung und im Falle von Schweinen oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen beim zuständigen amtlichen Fleischhygienepersonal rechtzeitig (mind. 3 Werktage vorher) unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung anzumelden.
Die amtliche Schlachttieruntersuchung ist jedoch nur noch erforderlich, wenn der Verfügungsberechtigte (Schlachtende) unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindes des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das örtlich zuständige Fleischhygienepersonal oder das Landratsamt -Veterinäramt- Schweinfurt (Tel. 09721 / 55-310).
Die Gebühren für die amtlichen Untersuchungen betragen (in Klammern mit Schlachttieruntersuchung):
- Rind: 22,50 Euro (29,70 Euro)
- Schwein: 21,80 Euro (27,30 Euro)
- Schaf/Ziege: 16,00 Euro (20,00 Euro)
- Wildschwein: 16,70 Euro (Trichinenprobenahme und Trichinenuntersuchung)
- Wildschwein: 8,10 Euro (nur Trichinenuntersuchung bei Trichinenprobenahme durch Berechtigten)
- Probenahme für BSE-Test: 10,00 Euro
- Laborkosten für den BSE-Test: 3,29 Euro
Den Erlegern von Wildschweinen bzw. beauftragten Jagdausübungsberechtigten wird dringend empfohlen, die persönliche Übergabe von Trichinenprobe, Wildursprungsschein und Wildmarke an das Fleischhygienepersonal bzw. das Trichinenuntersuchungspersonal vorab telefonisch abzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden und eine zeitnahme Untersuchung der Proben zu gewährleisten. Auf die Untersuchungstage, Annahmezeiten und das die Erreichbarkeit des zuständigen Personals wird nachfolgend hingewiesen:
Trichinenunter-suchungsstelle
Untersuchungstage und Annahmezeiten *)
Zuständiges Fleischhygienepersonal
Gerolzhofen        ehem. Hauswirt-schaftsschule, Jahnstr. 14,    97447 Gerolzhofen (Erdgeschoss,             1. Raum links)
Montag und Samstag  von ca. 9.00 bis 9.15 Uhr
Karl Kraus                                   Rügshofer Str. 17,                   Gerolzhofen                                Tel.: 09382 / 6926

Donnerstag  von ca. 9.00 bis 9.15 Uhr
Doris Bretscher                        Pusselsheim, An der Röthe 18           97499 Donnersdorf                                 Tel.: 09528 / 1422

 
Vertretung gegenseitig
Poppenhausen Tierarztpraxis   Dres. Bucher/Lotze, Bahnhofstr. 19,           97490 Poppenhausen
Montag                                von ca. 11.00 bis 11.15 Uhr
Gerda Unsleber                                       Am Sportplatz 9                                          97535 Wasserlosen                                  Tel.: 09726 / 2778


Doris Bretscher Pusselsheim, An der Röthe 18     97499 Donnersdorf                                 Tel.: 09528 / 1422


Vertretung gegenseitig
Stadtlauringen
ehem. Tierarztpraxis
Lekschas
Kapellenweg 2
97488 Stadtlauringen
Montag und Freitag                                          von ca. 10.00 bis 10.15 Uhr
Elisabeth Spies
Birnfeld, Sonnenleite 10
97488 Stadtlauringen
Tel.: 09724 / 9343

Vertretung: Doris Bretscher
Tel.: 09528 / 1422

Mittwoch                                                              von ca. 9.30 bis 9.45 Uhr
Elisabeth Spies
Birnfeld, Sonnenleite 10
97488 Stadtlauringen
Tel.: 09724 / 9343

Vertretung: Doris Bretscher
Tel.: 09528 / 1422

 



Zurück

Quicklink kkCMS
   
   

Seite vor Startseite Sitemap Seite zurück

| Barrierefreie Ansicht | Druckansicht dieser Seite