Amtliche Untersuchungen bei Hausschlachtungen - Hausschlachtungsgebühr
28.07.2010
Wer als Hausstiere oder Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier zur amtlichen Schlachttieruntersuchung und zur amtlichen Fleischuntersuchung und im Falle von Schweinen oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen beim zuständigen amtlichen Fleischhygienepersonal rechtzeitig (mind. 3 Werktage vorher) unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung anzumelden. Die amtliche Schlachttieruntersuchung ist jedoch nur noch erforderlich, wenn der Verfügungsberechtigte (Schlachtende) unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindes des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das örtlich zuständige Fleischhygienepersonal oder das Landratsamt -Veterinäramt- Schweinfurt (Tel. 09721 / 55-310). Die Gebühren für die amtlichen Untersuchungen betragen (in Klammern mit Schlachttieruntersuchung): - Rind: 22,50 Euro (29,70 Euro) - Schwein: 21,80 Euro (27,30 Euro) - Schaf/Ziege: 16,00 Euro (20,00 Euro) - Wildschwein: 16,70 Euro (Trichinenprobenahme und Trichinenuntersuchung) - Wildschwein: 8,10 Euro (nur Trichinenuntersuchung bei Trichinenprobenahme durch Berechtigten) - Probenahme für BSE-Test: 10,00 Euro - Laborkosten für den BSE-Test: 3,29 Euro Den Erlegern von Wildschweinen bzw. beauftragten Jagdausübungsberechtigten wird dringend empfohlen, die persönliche Übergabe von Trichinenprobe, Wildursprungsschein und Wildmarke an das Fleischhygienepersonal bzw. das Trichinenuntersuchungspersonal vorab telefonisch abzusprechen, um Wartezeiten zu vermeiden und eine zeitnahme Untersuchung der Proben zu gewährleisten. Auf die Untersuchungstage, Annahmezeiten und das die Erreichbarkeit des zuständigen Personals wird nachfolgend hingewiesen: Trichinenunter-suchungsstelle Untersuchungstage und Annahmezeiten *) Zuständiges Fleischhygienepersonal Gerolzhofen ehem. Hauswirt-schaftsschule, Jahnstr. 14, 97447 Gerolzhofen (Erdgeschoss, 1. Raum links) Montag und Samstag von ca. 9.00 bis 9.15 Uhr Karl Kraus Rügshofer Str. 17, Gerolzhofen Tel.: 09382 / 6926 Donnerstag von ca. 9.00 bis 9.15 Uhr Doris Bretscher Pusselsheim, An der Röthe 18 97499 Donnersdorf Tel.: 09528 / 1422 Vertretung gegenseitig Poppenhausen Tierarztpraxis Dres. Bucher/Lotze, Bahnhofstr. 19, 97490 Poppenhausen Montag von ca. 11.00 bis 11.15 Uhr Gerda Unsleber Am Sportplatz 9 97535 Wasserlosen Tel.: 09726 / 2778 Doris Bretscher Pusselsheim, An der Röthe 18 97499 Donnersdorf Tel.: 09528 / 1422
Vertretung gegenseitig Stadtlauringen ehem. Tierarztpraxis Lekschas Kapellenweg 2 97488 Stadtlauringen Montag und Freitag von ca. 10.00 bis 10.15 Uhr Elisabeth Spies Birnfeld, Sonnenleite 10 97488 Stadtlauringen Tel.: 09724 / 9343
Vertretung: Doris Bretscher Tel.: 09528 / 1422 Mittwoch von ca. 9.30 bis 9.45 Uhr Elisabeth Spies Birnfeld, Sonnenleite 10 97488 Stadtlauringen Tel.: 09724 / 9343 Vertretung: Doris Bretscher Tel.: 09528 / 1422
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