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© Gemeinde Üchtelhausen |
Bauland zu verkaufen
Vertragsbedingungen zum Erwerb eines Baugrundstücks von der Gemeinde Üchtelhausen
Eine Erhöhung des Kaufpreises bzw.
Einforderung weiterer Kosten nach Abschluß der Erschließungsarbeiten erfolgt
durch die Gemeinde Üchtelhausen nicht! Ansprüche anderer Erschließungsträger und
gemeindliche Ansprüche aus zukünftigen Maßnahmen bleiben hiervon unberührt. 2. Der
Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung des
Rechtsgeschäfts das erworbene Grundstück mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu
bebauen. Kann der Käufer diese Frist nicht einhalten, wird das Grundstück auf
die Gemeinde zum Verkaufspreis zurückübertragen. Die von der Gemeinde
beabsichtigte Rückübertragung nach Ablauf der o.g. Frist wird dem Käufer per
Einschreiben mitgeteilt. Äußert sich dieser in angemessener Frist nicht, wird
die Gemeinde bereits bei der Beurkundung des Grundstückskaufs ermächtigt, die
Rückübertragung auch ohne den Käufer durchzuführen. 3.
Das
Baugrundstück darf nicht ohne Zustimmung der Gemeinde Üchtelhausen
weiterverkauft werden. Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn
das Grundstück zum ursprünglichen Preis veräußert werden soll. Die unter 2.
genannte Bebauungspflicht bleibt von einem Verkauf des Grundstücks unberührt und
beginnt nicht neu! Der Kaufpreis ist
innerhalb von vier Wochen nach
Beurkundung des Verkaufs zur Zahlung fällig. Die Kosten der Beurkundung
einschließlich Notariatsgebühren, Grundbuchfortschreibung und Grunderwerbssteuer
sind vollständig vom Käufer zu tragen. Die Gemeinde Üchtelhausen behält sich
vor, bei Zahlungsverzug den Kaufvertrag einseitig aufzulösen. |
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