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Fällige Gebühren und Steuern


03.02.2010

Fällige Gebühren und Steuern

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.02.2010 Grundsteuer A und B fällig werden.

 

Die Kanalabrechnungsbescheide für das Jahr 2009 werden später zugestellt. Die Fälligkeit entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

 

Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht zu überweisen.

 

Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.

 

 

Üchtelhausen, 02.02.2010

 

 

Göbhardt

1. Bürgermeisterin

 

 



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