Fällige Gebühren und Steuern
03.02.2010
Fällige Gebühren und Steuern
Es wird
darauf hingewiesen, dass am 15.02.2010 Grundsteuer A und B fällig
werden.
Die
Kanalabrechnungsbescheide für das Jahr 2009 werden später zugestellt. Die
Fälligkeit entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Um
Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht zu
überweisen.
Bei
Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Üchtelhausen, 02.02.2010
Göbhardt
1.
Bürgermeisterin
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