Landratsamt Schweinfurt - Pressemitteilung
26.01.2012
Ehrenamtliches Engagement belohnen Der Landkreis Schweinfurt führt die Ehrenamtskarte ein
Landkreis Schweinfurt. Ehrenamtliches Engagement soll belohnt werden: Der Landkreis Schweinfurt führt daher die Bayerische Ehrenamtskarte ein. Mit der Karte können ehrenamtlich Engagierte künftig eine ganze Reihe von Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Museen, Schwimmbädern, Volkshochschule oder auch bei Kulturveranstaltungen) sowie in teilnehmenden Geschäften und Betrieben in Stadt und Landkreis Schweinfurt erhalten. Darüber hinaus können Karteninhaber auch die Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die in weiteren rund 30 bayerischen Städten und Landkreisen gelten, die die Bayerische Ehrenamtskarte ebenfalls eingeführt haben. Eine aktuelle Liste der Vergünstigungen in der Region ist im Internet zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de und www.ehrenamtskarte.bayern.de. Die Liste wird ständig aktualisiert und befindet sich derzeit noch weitgehend im Aufbau. Außerdem sind Stadt und Landkreis Schweinfurt gemeinsam bestrebt, private Akzeptanzpartner zu akquirieren. Ziel ist, einen bunten Mix aus einer Vielzahl von Branchen zu erreichen: Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistern, Gastronomie etc. Um ein breites und attraktives Angebot machen zu können, haben sich Stadt und Landkreis entschieden, eine zusätzliche Mitarbeiterin, Christine Perez, einzustellen, die diese Aufgabe gebietsübergreifend für Stadt und Landkreis Schweinfurt übernehmen wird. Den Akzeptanzpartnern entstehen für die Beteiligung an der Ehrenamtskarte keine Kosten. Die entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen sind durch einen Aufkleber „wir sind dabei“ und eine entsprechende „Urkunde“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die gewährten Vergünstigungen wird im Internet eingestellt und sukzessive erweitert bzw. aktualisiert. Voraussetzungen für den Erhalt der kostenfreien Karte sind, im Landkreis Schweinfurt zu wohnen und seit mindestens zwei Jahren fünf oder mehr Stunden pro Woche (bzw. 250 Stunden im Jahr im Rahmen von Projekten) ehrenamtlich aktiv zu sein (unentgeltlich, Auslagenersatz ist aber zulässig). Kartenberechtigt sind darüber hinaus die Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten und Juleica-Inhaber. Die Karte ist jeweils für drei Jahre gültig; das Mindestalter für die Ehrenamtskarte beträgt 16 Jahre. Anträge für die Ehrenamtskarte und weitere Informationen gibt’s im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de, im Landratsamt Schweinfurt (Amt für Soziales) sowie bei den Gemeindeverwaltungen. Persönliche Auskünfte erhalten Interessierte im Amt für Soziales im Landratsamt Schweinfurt bei Frau Tanja Eisend (Dienstag bis Freitag jeweils vormittags), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Tel. (09721) 55-455, Fax (09721) 55-78455, E- Mail: ehrenamt@lrasw.de
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