Bekanntgabe einer Niederlegung in einem Amtsblatt
Gemeinde Üchtelhausen
Dorferneuerung Seestern
Gemeinde Schonungen, Landkreis Schweinfurt
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -
Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträg
lichkeit - UVPG -
Bekanntgabe
Die Teilnehmergemeinschaft Seestern hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Unter franken die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1
Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in An lage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltaus wirkungen zur Folge haben kann, die nach§ 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsent scheidung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind im Wesentlichen folgende Gründe maßgeblich:
Da es sich um rein innerörtliche Tiefbaumaßnahmen im bestehenden Siedlungsraum handelt, ist davon auszugehen, dass weder die Merkmale noch die Lage des Dorfer neuerungsgebietes eine nachhaltig negative umweltschädliche Auswirkung auf die Schutzgüter erwarten lassen. Die Auswirkungen der Dorferneuerungsmaßnahme las sen auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Summationswirkung mit anderen Vorhaben keine schwerwiegende ökologische Verschlechterung erkennen.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.