Fällige Gebühren und Steuern,
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.02.2021 Grundsteuer A und B fällig waren.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge, sofern noch nicht geschehen zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Die Endabrechnungen 2020 für den Kanal werden später zugestellt. Die Fälligkeit hierfür steht im Bescheid.
Üchtelhausen, 16.02.2021
Grebner
1. Bürgermeister