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Allgemeinverfügung
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) im Landkreis Schweinfurt (Az. 32-565/2410-2022/497)
Für das gesamte Gebiet des Landkreises Schweinfurt ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
Hinweise:
Schweinfurt, 25.08.2023
Landratsamt Schweinfurt
Sonja Weidinger
Abteilungsleiterin
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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