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Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen (Freiflächensolaranlagen Brönnhof)
Mit Bescheid vom 22.02.2023 Nr. 40-610/2/2-186 hat das Landratsamt Schweinfurt den Flächennutzungsplan zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen (Freiflächensolaranlagen Brönnhof) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Üchtelhausen wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 8, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen, während der allgemeinen Öffnungszeit einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Üchtelhausen, 03.04.2023
Johannes Grebner
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