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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

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Belästigung durch Hundekot

Belästigung durch Hundekot

Das Zurücklassen von Hundekot auf Wegen oder in der Flur ist ein regelmäßiger Beschwerdepunkt. Verantwortungsbewusste Hundehalter benutzen Kotbeutel, um die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Selbstverständlich sollte auch darauf geachtet werden, dass die Hunde für die Verrichtung Ihres Geschäfts nicht fremde Grundstücke, insbesondere Vorgärten oder Grünanlagen, als Hundetoilette benutzen. Dies gilt übrigens auch für noch unbebaute Grundstücke. Hierdurch entstehen der Gemeinde und den betroffenen Eigentümern ein erheblicher Aufwand, diese Flächen wieder zu reinigen.

Diese Verhalten ist nicht nur ekelhaft und unfair gegenüber den Betroffenen, die die fremden Hinterlassenschaften aufsammeln und entsorgen müssen, es kann auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden, oder zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen.

Die Verursacher sollten darüber hinaus bedenken, dass Sie, zusätzlich zum verursachten Arbeitsaufwand, auch dem Ansehen von Hundehalten im Allgemeinen schaden.

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