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Hundesteuer für das Jahr 2023
Die Gemeinde Üchtelhausen weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2023 am 15.02.2023 zur Zahlung fällig wird.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Hundesteuer bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, sollten die Selbstzahler die fälligen Beträge termingerecht überweisen. Bitte beachten Sie, dass auf dem Überweisungsvordruck im Feld Verwendungszweck die gültige Finanzadresse (FAD) angegeben wird.
Die Kontoverbindungen der Gemeinde Üchtelhausen lauten: Sparkasse Schweinfurt-Haßberge IBAN DE70 7935 0101 0000 050542 und VR Bank Main Rhön eG IBAN DE85 7906 9165 0006 0466 30
Üchtelhausen, 02.02.2023
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