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Schöffenwahl 2023: Auflegung der Vorschlagsliste
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.05.2023 beschlossen, wer in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufgenommen wird. Die Vorschlagsliste liegt vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
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