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Sonderöffnung Wahlamt Üchtelhausen
Für den Fall, dass ein Abstimmungsschein für den Bürgerentscheid am 05.06.2022 nicht zugegangen ist, kann noch am Samstag, den 04.06.2022 bis 12:00 Uhr ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Dafür ist am 04.06.2022 das Wahlamt im Rathaus zwischen 11:00 und 12:00 Uhr geöffnet. Verlorene Abstimmungsscheine werden jedoch nicht ersetzt.
Stimmberechtigte, die nicht im Bürgerverzeichnis eingetragen sind, können auf Antrag einen Abstimmungsschein erhalten, wenn
Der Abstimmungsschein sollte bis Freitag, 03.06.2022, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde Üchtelhausen schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt sein. Ausnahmsweisen können Abstimmungsscheine in diesem Fall noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
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