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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Altenmünster

Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung      Altenmünster (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)

Markt                                                               Stadtlauringen

Landkreis                                                         Schweinfurt

VKZ                                                                 742941

 

 

 

 

Bekanntmachung und Ladung

 

 

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Altenmünster blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).

 

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer

 

 

 

Teilnehmerversammlung

 

eingeladen.

 

 

Versammlungsort:       Altenmünster, Alte Schule

 

Versammlungszeit:      Sonntag, den 14.05.2023 um 19:00 Uhr

 

Tagesordnung:

           

  1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Altenmünster
  2.       Bericht des Vorstandsvorsitzenden
  3.       Bericht des Kassiers
  4.       Bericht der Kassenprüfer
  5.       Entlastung des Vorstandes
  6. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses
  7. Vorschlag der Teilnehmerversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden
  8.       Wahl der Vorstandsmitglieder
  9. Vorschlag der Teilnehmerversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden
  10. Bestimmung von Kassenprüfern
  11. Allgemeine Aussprache

 

 

Nach der Satzung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Altenmünster ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.

Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung

 

4 Vorstandsmitglieder

 

auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

 

Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Teilnehmerversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.

Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).

 

 

 

 

 

Wahlberechtigung:

 

Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.

Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.

 

 

Wählbarkeit:

 

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.

 

Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.

 

Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

 

 

 

 

Altenmünster, den 06.04.2023

 

 

Der Vorsitzende des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Altenmünster

 

 

 

gez.

Andreas Obernöder

 

 

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