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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Förderprogramm Innenentwicklung

Zur Förderung der Innenentwicklung in den Altorten bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Auf lokaler Ebene ist auf zwei Förderprogramme hinzuweisen.
 
Zum einen haben die Mitgliedsgemeinden der Interkommunalen Allianz Schweinfurter Oberland zusammen ein Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung auf den Weg gebracht. Zum anderen fördert der Landkreis Schweinfurt eine kostenlose Erstbauberatung sowie eine Förderung für Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten oder bei der Gemeindeverwaltung:
 
Florian Fischer
Tel. (09720) 910013
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
 
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Kostenlose Sanierungsberatung im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“

am 16. April 2026 von 08.00 – 18.00 Uhr

Am Donnerstag, den 16. April 2026, bietet die Gemeinde Üchtelhausen von 8.00 bis 18.00 Uhr eine kostenlose Erstberatung für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altort Üchtelhausen“ an. Das Beratungsangebot findet im Rahmen der Städtebauförderung statt.

Im Rahmen dieser Beratung haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, sich individuell in Einzelterminen zu geplanten Maßnahmen, zu Fördermöglichkeiten sowie zur praktischen Umsetzung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt durch das beauftragte Architekturbüro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA und findet vor Ort am jeweiligen Objekt statt.

Bei Interesse bitten wir um telefonische Anmeldung bei der Gemeinde Üchtelhausen
(Frau Hannah Balk, Tel. 09720 / 9100-24) bis spätestens 14. April 2026.
Bitte geben Sie dabei Name, Adresse des Vorhabens, eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie Ihre Kontaktdaten an.

Der Erarbeitungsprozess der Gestaltungssatzung einschließlich des kommunalen Förderprogramms wurde im vergangenen Jahr mit einem Ortsrundgang und einem Bürgerworkshop gestartet. Der Gemeinderat hat die Gestaltungssatzung am 20. Januar 2026 beschlossen. Am 3. März 2026 wurden die Inhalte sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Mit dem kommunalen Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung werden private Sanierungsmaßnahmen im Altort unterstützt. Ziel ist es, das charakteristische Ortsbild von Üchtelhausen zu erhalten und das Wohnumfeld nachhaltig aufzuwerten. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen inklusive evtl. erforderlicher Innendämmungen, Maßnahmen an Dächern einschließlich Dachaufbauten inklusive Dämmung, Maßnahmen an Hoftoren, Einfriedungen und Außentreppen. Zudem die Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z.B. durch ortstypische Pflasterung, Entsiegelung, Begrünung und Freiflächengestaltung. Die geplante Gesamtmaßnahme muss hierbei den Anforderungen der Gestaltungssatzung erfüllen.

Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 € pro Grundstück bzw. wirtschaftlicher Einheit. Auch Eigenleistungen können bei fachgerechter Ausführung anteilig berücksichtigt werden.