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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
der Einbeziehungssatzung Kindertagesstätte Neue Mitte Ebertshausen
gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Kindertagesstätte Neue Mitte Ebertshausen“ beschlossen. Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung umfasst die Grundstücke der Gemarkung Ebertshausen Fl.-Nrn. 109, 110, 111 und 112 vollständig sowie die Fl.-Nrn. 7, 108 und 121 teilweise.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung einschließlich der Begründung sind vom 06.11. bis einschließlich 05.12.2023 im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren veröffentlicht. In dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich liegen die Unterlagen in dieser Zeit während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach, Kirchplatz 1, Zimmer 8, zur Einsicht aus.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht ist.
Üchtelhausen, 18.10.2023
Johannes Grebner1. Bürgermeister
Folgende Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
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