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Bekanntmachung der Veröffentlichung der Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.06.2025 den Entwurf der Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen gebilligt.
Der Entwurf der Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen für das Gebiet nördlich der Ballingshäuser Straße und die Begründung werden im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren vom 04.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Zimmer 8, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Üchtelhausen, Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teilaufhebung und 12. Änderung des Bebauungsplans Ebertshausen nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird im beschleunigten Verfahren abgesehen.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Entwurf Bebauungsplan
Entwurf Begründung
Information Datenschutz
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