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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Laufende Bauleitplanverfahren

Bekanntmachung der Aufstellung und
der Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zeller Berg“ beschlossen.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Änderung ist, die Ansiedlung eines zweiten Einzelhandelsbetriebs zu ermöglichen. Die Ansiedlung soll im „GE 1“ erfolgen.

 Anderungsbereich Zeller Berg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg gebilligt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg für das Gebiet GE 1 mit Begründung werden im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren vom 15.06.2026 bis einschließlich 14.07.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Zimmer 5, Anschrift: Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Üchtelhausen, Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans Zeller Berg nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird im vereinfachten Verfahren abgesehen.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.uechtelhausen.de/laufende-bauleitplanverfahren eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Entwurf Bebauungsplan mit Begründung

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