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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Zeller Berg " mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ in der Gemeinde Üchtelhausen und zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Der Gemeinderat hat am 07.09.2021 einen Aufstellungsbeschluss zum Vorhaben „Zeller Berg“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.Um die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, führt die Gemeinde Üchtelhausen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Geltungsbereich
Der Umgriff des Planungsgebietes ergibt sich aus dem folgenden Lageplan.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,13 ha und beinhaltet folgende Flurstücke
ganz: Fl.-Nrn. 2178, 2179, 2181, 2184, 2186, 2187, 2188 , 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2194, 2195, 2196, 2197, 2198, 2199,
teilweise: Fl.-Nrn. 2182, 2183, 2200, 2201, 2201/1, 2202.
Hinzu kommen externe Ausgleichsflächen, die dem Ökokonto der Gemeinde entnommen werden, mit einer Kompensationsfläche von ca. 2,36 ha.
Planungsziele
Ziel der Planung ist das Ausweisen von Flächen für Einkaufsmarkt, Gewerbe, ärztlicher Versorgung und Wohnen. Letzteres unter besonderer Berücksichtigung des Bedarfs an altersgerechten Wohnformen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan „Zeller Berg“ einschließlich Umweltbericht und Immissionsschutzgutachten sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans liegen vom 27.09. bis 30.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Üchtelhausen, Hesselbach, Kirchplatz 1, 97532, Zimmer 8, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme und Erörterung aus. Aufgrund der Corona-Beschränkungen wird um Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner sind Herr Mantel, Tel. 09720 910023, und Herr Fischer, Tel. 09720 910013.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu den Vorentwürfen des Bebauungsplanes „Zeller Berg“ und der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Üchtelhausen vorgebracht werden. Gelegenheit zur Erörterung wird gegeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die
Gemeinde Üchtelhausen Rathaus Hesselbach, Kirchplatz 1 97532 Üchtelhausen
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayrischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Änderung Flächennutzungsplan
Begründung Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan mit intergrierter Gründordnung Zeller Berg
Begründung Bebauungsplan Zeller Berg
Grünordnungsplan Bestandsplan
Begründung des Grünordnungsplans und Umweltbericht
Immissionsschutzgutachten
Information Bürger Datenschutz Beuzleitplanung