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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Beteiligung am Windparkprojekt Gemeinde Üchtelhausen

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurden die grundlegenden Entscheidungen über die Beteiligung der Gemeinde am geplanten Windpark in Üchtelhausen getroffen. Gerne möchte ich Ihnen die Hintergründe dieser Entscheidung näher erläutern.

Unser oberstes Ziel war und ist es, eine möglichst hohe Wertschöpfung für unsere Region, unsere Gemeinde und damit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Die daraus entstehenden Einnahmen sollen in wichtige Zukunftsaufgaben investiert werden – beispielsweise in die Dorferneuerungen, städtebauliche Maßnahmen, unsere Grundschule, die Kindergärten, Spielplätze sowie zahlreiche weitere kommunale Projekte.

Da unsere Gemeinde nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Einnahmen, etwa durch Gewerbesteuer, rechnen kann, mussten alternative Möglichkeiten geprüft werden, um langfristig zusätzliche finanzielle Spielräume zu schaffen.

Für mich und eine große Mehrheit des Gemeinderates bietet die direkte Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Windparks Üchtelhausen hierfür die größte Chance. Selbstverständlich wäre es die risikoärmste Variante gewesen, sich ausschließlich auf die gesicherten Einnahmen aus den Pachtzahlungen sowie der gesetzlichen Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde zu beschränken. Dies hätte der Gemeinde voraussichtlich jährliche Einnahmen von rund 250.000 Euro über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren eingebracht. Auch dies alleine wäre ein beachtlicher Betrag gewesen. Gleichzeitig hätte er jedoch nicht die finanziellen Möglichkeiten eröffnet, die erforderlich sind, um zahlreiche anstehende Projekte schneller und umfassender umzusetzen.

Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat zusätzlich für eine direkte Beteiligung entschieden.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Windparks beläuft sich auf rund 73 Millionen Euro. Diese Investition wird über die Laufzeit des Projekts durch die Erträge aus dem Betrieb der Windenergieanlagen refinanziert.

Mit fortschreitender Tilgung der aufgenommenen Darlehen sinkt die Kreditbelastung, wodurch die erwirtschafteten Überschüsse kontinuierlich steigen. Davon profitiert die Betreibergesellschaft und damit entsprechend ihrer Beteiligung auch die Gemeinde Üchtelhausen.

Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter der Anlagen auch der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand steigen kann. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch langfristige Wartungsverträge, eine vorausschauende Instandhaltungsstrategie sowie die Bildung entsprechender Rücklagen wirksam begrenzen.

Nach sorgfältiger Prüfung bin ich überzeugt, dass der Windpark wirtschaftlich solide geplant und belastbar kalkuliert wurde. Die Mindestvergütung für den erzeugten Strom ist vertraglich abgesichert, die Leistungsdaten der Anlagen werden durch den Hersteller garantiert und die zugrunde gelegten Winddaten basieren sowohl auf Messungen vor Ort als auch auf langjährigen statistischen Auswertungen. Restrisiken – etwa durch außergewöhnliche Ereignisse – lassen sich zwar nie vollständig ausschließen, sie erscheinen jedoch in einem vertretbaren Rahmen. Deshalb halte ich die Entscheidung für eine Eigenbeteiligung weder für leichtfertig noch für unverantwortlich.

Für diese Beteiligung muss die Gemeinde selbstverständlich Eigenkapital in die Gesellschaft einbringen. Hierfür wird ein Nachtragshaushalt aufgestellt, durch den zusätzliche 3 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere 1 Million Euro soll über eine Bürgerbeteiligung finanziert werden. Bereits im regulären Haushalt war zudem 1 Million Euro für dieses Projekt vorgesehen. Insgesamt sollen somit 5 Millionen Euro als Eigenkapital in die Beteiligung eingebracht werden.

Mir ist bewusst, dass diese Größenordnung zunächst Skepsis hervorrufen kann. Entscheidend ist jedoch, dass diesen Investitionen dauerhaft erhebliche Erträge aus dem Betrieb der Windenergieanlagen gegenüberstehen. Es handelt sich daher um sogenannte rentierliche Investitionen – also Investitionen, die sich aus den erwirtschafteten Erträgen selbst tragen.

Auch wenn sich der Schuldenstand der Gemeinde dadurch zunächst erhöht, bleibt unsere finanzielle Handlungsfähigkeit nach den vorliegenden Berechnungen erhalten. Die bereits begonnenen Projekte sowie die künftig anstehenden Investitionen können weiterhin mit der gleichen Konsequenz verfolgt werden. Langfristig eröffnet die Beteiligung sogar die Möglichkeit, wichtige Maßnahmen schneller und in größerem Umfang umzusetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen die Beweggründe für die Entscheidung des Gemeinderates verständlich dargestellt zu haben und einen Beitrag zu einer sachlichen Einordnung dieses komplexen Themas leisten zu können.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne, erholsame und sonnige Sommer- und Urlaubszeit.

Ihr Bürgermeister
Johannes Grebner

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