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Aktuelle Seite:
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. November 2025 Grundsteuer A und B, sowie die Kanalgebühren zur Zahlung fällig werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie die fälligen Beträge termingerecht, unter Angabe der aktuellen Finanzadresse (FAD), zu überweisen.
Bei Abbuchern, die der Gemeinde Üchtelhausen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit vom angegebenen Konto abgebucht.
Üchtelhausen, 10.11.2025
Steueramt
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