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Aus gegebenem Anlass, aufgrund mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die in der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 beschlossene Widmung ausschließlich die Nutzung als Rad- und Wirtschaftsweg umfasst, d.h. zulässig ist nur Fußgänger-, Rad-, sowie Land- und Forstwirtschaftsverkehr!
Allgemeiner Kraftfahrzeugverkehr ist und bleibt verboten – den aufgestellten Verkehrsschildern ist weiterhin unbedingt Folge zu leisten!
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