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Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher
Würzburg (ruf) – Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) hat die Regierung von Unterfranken eine Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer Buchdrucker und Kupferstecher erlassen. Diese wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt bis 31. Dezember 2028.
Nach der Allgemeinverfügung werden die Nadelwälder und die Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 Meter von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärt. Daraus ergeben sich für die Eigentümer und Nutzungsberechtigten folgende Konsequenzen:
Die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 15.11.2023 zur vorgenannten Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 27.11.2023 veröffentlicht. Das Amtsblatt ist auch über den Internetauftritt der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachungen/amtsblatt/index.html abrufbar.
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