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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Aktuelles

Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte

 

Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes

über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte

an Parteien und Wählergruppen

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im März 2026 wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht übermittelt werden. (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Diesen Widerspruch bzw. die Eintragung einer Übermittlungssperre an Parteien und Wählergruppen können Sie schriftlich (in Papierform), online über das Bürgerserviceportal oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes bei der

Gemeinde Üchtelhausen – Einwohnermeldeamt - Zimmer 1 -, Kirchplatz 1, 97532 Üchtelhausen,
Telefon 09720/9100-14 ;    E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 Öffnungszeiten:

Montag:                                    08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag:   08:00-12:00 Uhr

Donnerstag:                              14:00-18:00 Uhr

                                                                                           

vornehmen. Ihr Widerspruch bedarf keiner Begründung und ist von keinen Voraussetzungen abhängig. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, muss nicht erneut widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zum Widerruf (einer schriftlichen Rücknahme) gespeichert.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht spätestens 6 Monate vor der anstehenden Kommunalwahl 2026  widersprochen wurde, die genannten Daten weitergeben.

 Üchtelhausen, 11.06.2025

 Johannes Grebner
1. Bürgermeister