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GEMEINDE ÜCHTELHAUSEN

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Üchtelhausen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.uechtelhausen.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den harmonisierten europäischen Normen EN 301 549 sowie den Richtlinien der WCAG 2.1 (Level AA) vereinbar.


Besondere Barrierefreiheits-Features auf unserer Website

Um Bürgerinnen und Bürgern mit Seheinschränkungen oder Leseschwäche den Zugang zu unseren Informationen zu erleichtern, haben wir ein spezielles Hilfsmittel integriert:

  • Umschaltung zur Kontrasterhöhung: Direkt auf unserer Homepage steht eine Funktion bereit, mit der die Kontraste der Website per Klick signifikant erhöht werden können. Dies optimiert die Lesbarkeit und unterstützt Menschen mit Seh- und Leseschwäche bei der Nutzung unseres digitalen Angebots.


Nicht barrierefreie Inhalte

Um Bürgerinnen und Bürgern mit Seheinschränkungen oder Leseschwäche den Zugang zu unseren Informationen zu erleichtern, haben wir ein spezielles Hilfsmittel integriert:

  1. Ältere PDF-Dokumente:
    Einige ältere Dokumente, Satzungen oder Antragsformulare, die zum Download bereitstehen, sind noch nicht vollständig für Screenreader optimiert.

  2. Kartenmaterial:
    Eingebundene geografische Karten (z. B. Ortspläne oder Bebauungspläne) können von Blinden oder stark sehbehinderten Menschen nicht vollständig erfasst werden.
    Alternativweg: Sollten Sie ein bestimmtes Dokument oder eine Karte nicht barrierefrei nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte über den unten genannten Feedback-Kanal. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen gerne auf einem anderen Weg zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde 13. Oktober 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer von der Gemeinde durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht-barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir werden versuchen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.

Kontaktstelle der Gemeinde:
Gemeinde Üchtelhausen
Hesselbach, Kirchplatz 1
97532 Üchtelhausen
Telefon: (09720) 91 00 0
Telefax: (09720) 91 00 29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen unbeantwortet oder unbefriedigend, kann bei der Durchsetzungsstelle ein Online-Antrag auf Prüfung gestellt werden. 



Zuständige Stelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern), Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik, St.-Martin-Straße 47, 81541 München.
•    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
•    Online-Antrag: Über das Online-Formular des Landesamtes.