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Aktuelle Seite:
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Üchtelhausen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.uechtelhausen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den harmonisierten europäischen Normen EN 301 549 sowie den Richtlinien der WCAG 2.1 (Level AA) vereinbar.
Besondere Barrierefreiheits-Features auf unserer Website
Um Bürgerinnen und Bürgern mit Seheinschränkungen oder Leseschwäche den Zugang zu unseren Informationen zu erleichtern, haben wir ein spezielles Hilfsmittel integriert:
Nicht barrierefreie Inhalte
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde 13. Oktober 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer von der Gemeinde durchgeführten Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht-barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir werden versuchen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
Kontaktstelle der Gemeinde:Gemeinde ÜchtelhausenHesselbach, Kirchplatz 197532 ÜchtelhausenTelefon: (09720) 91 00 0Telefax: (09720) 91 00 29E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen unbeantwortet oder unbefriedigend, kann bei der Durchsetzungsstelle ein Online-Antrag auf Prüfung gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern), Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik, St.-Martin-Straße 47, 81541 München.• E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.• Online-Antrag: Über das Online-Formular des Landesamtes.
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