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Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. November 2026 die Grundsteuer A und B sowie die Kanalgebühren zur Zahlung fällig werden.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge fristgerecht unter Angabe der aktuellen Finanzadresse (FAD) zu überweisen, damit keine Mahngebühren anfallen.
Sofern sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebene Konto automatisch.
Vielen Dank für Ihre Beachtung.
Üchtelhausen. 20.10.2026Steueramt
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